Schadensersatz bei Glatteis

Die Schneeräumung und die Streupflicht sollte klar und eindeutig geregelt sein. Ist das nicht der Fall haftet der Eigentümer.
Wenn die Schneeräumung und Streupflicht der Hausverwaltung übertragen wurde, so haftet die Hausverwaltung, sofern sie ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder fahrlässig gehandelt hat. Das gilt auch, wenn ein Subunternehmen beauftragt worden ist, die Arbeiten bei Schnee und Eis auszuführen. Die Haftung kann allerdings an das Subunternehmen weitergegeben werden, sofern das Subunternehmen seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.

Meist gibt es Beschränkungen, zum Beispiel ab wann Zuwege und Einfahrten geräumt sein müssen. Das sollte zwingend im Hausverwaltungsvertrag geregelt sein.

Bildquelle: www.aktive-rentner.de, pixelio.de

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Die Schneeräumpflicht und die Streupflicht ist grundsätzlich in jeder Gemeinde oder Stadt individuell geregelt. Diese Grundlage ist die Basis für die Schneeräumung und die Streupflicht. Der Hausverwaltungsvertrag sollte sich deshalb auch auf die Regelung bzw. Grundlage für die Schneeräumung und die Streupflicht der Gemeinde oder Stadt beziehen.
 

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Bei Vermietung kann der Eigentümer die Schneeräumpflicht und die Streupflicht auf die Mieter übertragen. Wichtig ist, dass genau festgelegt ist, wer für die Schneeräumpflicht und die Streupflicht verantwortlich ist. Bei mehreren Mietern ist ein fester Winterdienstplan notwendig, der klar regelt, welcher Mieter an welchen Tagen die Schneeräumpflicht und die Streupflicht innehat.

Ausnahmen bestätigen die Regel!

Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) Az.:2U77/13 befand, als eine Mieterin klagte, dass die Anspruchsgrundlage fehlt. Denn da es keine klare Regelung gab beziehungsweise kein fester Winterdienstplan vorhanden war, ist auch sie selbst der Schneeräumpflicht und der Streupflicht nicht nachgekommen.
 

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Wurde die Schneeräumpflicht und die Streupflicht nicht auf die Mieter oder eine Hausverwaltung übertragen, haftet der Eigentümer.

Bildquelle: Erich Westendarp, pixelio.de

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Ob eine Haftung ausgeschlossen werden kann durch ein entsprechendes Hinweisschild, ist nicht bekannt! Vermutlich ist das keine Option.

 


 

Kommentare

  1. schneefang meint:

    Wichtige Punkte, die jeder Hausbesitzer und Mieter wissen sollte.

    Vielen Dank für den Artikel.

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