Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie §40 DSchG, für Eigennutzung §10f EStG oder als Kapitalanlage §7i EStG

Sie interessieren sich für eine denkmalgeschützte Immobilie?

Eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie hat ihre eigene Geschichte, ihre eigene Vergangenheit, die einen ganz besonderen Reiz hat. Sie ist einzigartig. Und wer sich durch dieses Ambiente angesprochen fühlt, weiss Objekte dieser Art zu schätzen.

Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sind meist auch in attraktiver Lage. Auch die angrenzende Bebauung gibt meist keinen Grund zu Spekulationen.

Und das Angebot von denkmalgeschützten Immobilien ist, anders als bei Neubauten, natürlich begrenzt.

Denkmalgeschützte Immobilie

Eine denkmalgeschützte Immobilie zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage.

Interessant? Ja!    … auch aus finanzieller Sicht, durch die Abschreibungsmöglichkeiten.

Absetzbar als Werbungskosten sind die gesamten Sanierungskosten und Restaurierungskosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Objektes stehen ( Denkmalschutz-AfA ).

Natürlich müssen Sie hierfür vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sein. Damit sind die Sanierungskosten in den folgenden Jahren bis zu 100% steuerlich absetzbar.

Und deshalb …  je höher der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, umso höher sind die ansetzbaren Werbungskosten.

Und das gilt für Kapitalanleger und für Eigennutzer!

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Dabei ist es wichtig, dass die folgenden 2 Punkte beachtet werden:

1. Das Objekt muss als Baudenkmal bzw. als erhaltungswürdiges Denkmal eingestuft sein.

2. Der Kauf der Immobilie muss vor Beginn der Sanierung erfolgt sein!

Die Klassifizierung als Baudenkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz durch die Bescheinigung gem. § 40 Denkmalschutz Gesetz.

Sie benötigen einen Nachweis gem. § 40 DSchG vom Bauträger, der die Sanierung durchführt. Mit diesem Nachweis können Sie die Sanierungskosten beim Finanzamt absetzen.

 

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Rechtliche Grundlage bei Eigennutzung

=> § 10f EStG, Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

Rechtliche Grundlage für Kapitalanleger

=> § 7i EStG, Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

Und falls Sie beabsichtigen, das Objekt irgendwann wieder zu verkaufen…

Bei Verkauf nach 10 Jahren sind die Gewinne steuerfrei, nach derzeitiger Gesetzgebung.

Die ab 2009 gültige Abgeltungssteuer wirkt hier nicht.

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Alle Informationen diese Artikels beziehen sich auf Deutschland.

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