Fertighaushersteller unterziehen sich meist freiwillig neutralen Qualitätskontrollen. Als
Verbraucher erkennen Sie dies häufig am RAL-Gütesiegel. Aber auch Hausbaufirmen, die im Massivbau tätig sind lassen sich Ihre Arbeit bzw. die Qualität ihrer Arbeit gerne mit einem Gütesiegel besiegeln. Hierzu werden gerne unabhängige Sachverständige hinzugezogen um die Qualität des Hausbaus zu überprüfen. Eine Vorgehensweise ist, diese Qualitätsprüfung in regelmässigen Etappen oder Bauphasen durchführen zu lassen. Die Bauphasen bzw. Bauetappen mit dem jeweiligen Zahlungszeitpunkt bieten sich dafür sehr gut an. Das wird gerne auch mal mit einer Teilabnahme verbunden. Die Qualitätskontrolle ist nicht nur gut für den Bauherrn, auch die Baufirma hat damit ein Werkzeug zur Qualitätssicherung.
Die bekannteren Gutachter kennen wir alle aus der Autobranche. Auch da wurde das Portfolio zum Thema Hausbau erweitert.
Und sonst gilt, schauen Sie sich das Siegel an! Hier helfen auch die Verbraucherzentralen gerne weiter. Von den Baufirmen selbst entworfene Qualitätssiegel lassen Grund zur Skepsis und bieten häufig nicht das gewünschte Ergebnis.
Aber auch eine unabhängige Qualitätskontrolle ist abhängig, meist vom Auftraggeber, in dem Fall der Baufirma.
Generell gilt, machen Sie aufmerksam auf eventuelle Schäden oder Baumängel. Es ist sehr zu empfehlen, dass Sie, als Bauherr, bei der Qualitätskontrolle und Abnahme der Bauphase mit vorort sind. Lassen Sie die Punkte, die Ihnen aufgefallen sind, zu Protokoll nehmen vom Gutachter oder der Baufirma.
Auch um schwarze Schafe in der Baubranche zu selektieren sind die Verbraucherzentralen eine gute Adresse, oder besser, um die weissen Schafe zu finden. Denn letztendlich wollen Sie nur die richtige Baufirma finden.
HvH ist von der Qualität grundsätzlich o.k. SCHWER zu verstehen ist jedoch die Leistungsbeschreibung. Habe selbst mal für die Firma arbeiten wollen und konnte, trotz meiner Kenntnisse, das Leistungsverzeichnis nicht gänzlich verstehen. Es ist leider so detailliert aufgebaut, dass selbst Juristen sich mit der eindeutigen Aussage der Leistungen nur nach längerer Recherche festlegen können. Lassen Sie sich vielleicht vorab mal diese Beschreibung aushändigen und ich vermute, Sie werden spätestens auf Seite 35 bei Verweisen auf andere Paragraphen nicht mehr wissen, worauf dort Bezug genommen wird