Essen auf Rädern – haushaltsnahe Dienstleistungen?

Ist “Essen auf Rädern” also die “Lieferung von Mahlzeiten” eine haushaltsnahe Dienstleistung und damit auch steuerermässigend nach §35a EStG absetzbar?

Als haushaltsnahe Dienstleistung gilt nur, was als Dienstleistung im Haushalt erbracht wird. Das Zubereiten der Mahlzeiten wird ja normalerweise im Haushalt erbracht.

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Wenn das aber aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht möglich ist und auf Lieferung der Mahlzeiten angewiesen ist, ist das leider nicht als “haushaltsnahe Dienstleistung” und damit auch nicht als Steuerermässigung im Sinne des § 35a EStG absetzbar. Diese Kosten können allenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden.

Das bedeutet:
Lieferung der Mahlzeit “Essen auf Rädern” ist keine haushaltsnahe Dienstleistung!

Anders ist es, wenn die Mahlzeiten im Haushalt zubereitet werden und damit eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, die im Haushalt erbracht wird. Die Zubereitung im Haushalt ist damit als “haushaltsnahe Dienstleistung” unter der Steuerermässigung des § 35a EStG absetzbar.

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