Einbruchschutz – finanzielle Förderung

Die Zahl der Einbrüche steigt weiter an. Dabei verursachen Einbrecher materielle Schäden in enormer Höhe. Hier kann die Hausratversicherung teilweise die materiellen Schäden ersetzen. Auch Vandalismus ist keine Seltenheit mehr, gerade auch, wenn keine geeigneten Wertgegenstände gefunden werden.

Die materiellen Schäden sind leider nicht alles. Nicht nur durch den Diebstahl, sondern auch im Besonderen durch das Eindringen in die Privatsphäre entstehen Schäden, psychische Schäden bei den Einbruchsopfern.

Die psychischen Folgeschäden bei den Opfern sind erheblich, wird doch die Privatsphäre stark verletzt.

Bildquelle: Egon Häbich, pixelio.de

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Davon auszugehen, dass man bisher nicht betroffen war und weiterhin nicht betroffen sein wird, ist falsch. Gegen Einbruch ist Prävention mittels Erhöhung der Sicherheitsvorkehrungen enorm wichtig.

Präventionsmaßnahmen, Investition in geeignete Sicherheitstechnik.

Bildquelle: Mario Weichert, pixelio.de

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Für Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch gibt es sogar staatliche Förderprogramme. Das können zinsgünstige Darlehen für Antragsberechtigte sein, aber auch ein Investitionszuschuss für Privatpersonen ist unter Berücksichtigung der Berechtigung möglich.

Sinnvollerweise ist die Antragsberechtigung für staatliche Förderprogramme vorher zu prüfen.

Folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit werden gefördert:

  • Installation von Alarmanlagen und Einbruchsmeldeanlagen, auch im Zusammenhang mit Videoüberwachung
  • Einbau von Gegensprechanlagen
  • Einbau von Rollläden und Fenstergittern
  • Einbau von elektrischen Antrieben für Rollläden
  • Austausch von Haus- und Wohnungstüren
  • Austausch von Fenstern, Terrassentüren und Balkontüren
  • Nachrüstung von Mehrfachverriegelungen, Schlösser

Um die finanzielle Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu stellen.  Die finanzielle Förderung muss dabei nicht mehr im Zusammenhang mit altersgerechtem, barrierefreiem Umbau oder einer energetischen Sanierung stehen.

Allerdings ist der Antrag bei der KfW zwingend vor dem Umbau zu stellen!

 

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Nicht gefördert wird:

 

Handwerksleistungen sind auch im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch die Kosten für Sicherheitsdienste.

Auch die Hausratsversicherung belohnt manchmal diese sicherheitserhöhenden Umbaumaßnahmen mit Nachlässen bei der Hausratsversicherung.

 


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