Schon vor Baubeginn kommt häufig die Erkenntnis, dass vielleicht doch nicht alle Kosten berücksichtigt sind, beziehungsweise nicht an alle Kosten rund um den Bau eines Hauses gedacht wurde!
Es geht dabei nicht um Wünsche oder Sonderwünsche der Bauherrin bzw. des Bauherrn, sondern um Kosten, die im Zusammenhang mit einem Neubau anfallen und die “fast” nicht beeinflussbar sind.
Thema sind die Baunebenkosten, die häufig bei der Planung und in den Baukosten vergessen werden.
Hier der Versuch, alle Baunebenkosten sowie alle, mit dem Hausbau zusammenhängenden Kosten, aufzulisten, die bereits vor dem Bau entstehen, aber auch während und auch nach Fertigstellung des Hauses entstehen oder entstehen können und deshalb auf die Bauherrin bzw. den Bauherrn zukommen.
Die Baunebenkosten, die auf jeden Fall anfallen werden, sind FETT markiert.
Vor der Bauphase:
- Immobilienmakler für die Grundstückssuche, sofern ein Immobilienmakler eingeschaltet wird
- Verkehrswertgutachten, zur Feststellung des Verkehrswertes des Grund und Bodens im unerschlossenen, unbebauten und lastenfreien Zustandes zum Zweck des Erwerbs des Grundstücks
- Grunderwerbssteuer, die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und ob das Grundstück unabhängig von der Baufirma erworben wurde
- Notarkosten für den Grundstückskauf
- Kosten für die Auflassungsvormerkung und den Grundbucheintrag des Grundstückkaufs bei der Stadt oder Gemeinde
- Baugrundgutachten
- Unbedenklichkeitserklärung des Bodens, Überprüfung Konterminierung
- Bauvoranfrage, sofern Sicherheit gewonnen werden soll, ob das Wunschhaus so umgesetzt werden darf. Nur relevant, wenn vom Bebauungsplan abgewichen wird!
- Unabhängige Beratung
- Notarkosten für den Hausbauvertrag ( nicht zwingend)
- Notarkosten für die Eintragung der Grundschuld (nur bei Baufinanzierung)
- Kosten für Grundbucheintrag der Grundschuld zur Finanzierung (nur bei Baufinanzierung)
- Bauantrag
- Bauherrenneubauversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung für die Bauphase
- Versicherung der Mitarbeiter und Mithelfer, kommt nur bei der sogenannten Muskelhypothek in Betracht = Eigenleistungen, in diesem Fall Mithilfe beim Hausbau durch Freunde und Verwandte
- Beräumung des Grundstücks (Bäume, Sträucher), oder Abbruchkosten für bestehende Gebäude
- Einmessung des geplanten Hauses auf dem Grundstück durch einen amtlich bestellten Vermessungsingenieur
- Einrichten Baustrom beim örtlichen Stromversorger
- Einrichten Bauwasser beim örtlichen Bauwasserversorger
und Prüfung des Hausbauvertrags
Während der Bauphase:
- unabhängige Baubegleitung (nicht zwingend, aber sehr zu empfehlen!)
- Aushub des Bodens, fällt auch an, wenn kein Keller geplant ist
- Lagerung und / oder Entsorgung des Aushubs
- Bei Bauten ohne Keller, Verfestigung des Untergrundes für die Erstellung der Bodenplatte
- Absperrung und Sicherung der Baugrube, bei Aushub im Spätherbst können erhöhte Kosten für Absperrung und Sicherung der Baugrube entstehen, im Besonderen wenn der Bau erst im Frühjahr weitergeführt wird
- Baustrom, laufende Stromkosten in der Bauphase
- Bauwasser, laufende Wasserkosten in der Bauphase
- Erschliessungskosten für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Medien
- Erschliessungskosten der Strasse, sofern die Strasse noch nicht fertig erstellt ist
- Kranstellung, sowie Verfestigung des Untergrundes zur Kranstellung
- Baugerüst am Haus
Ende der Bauphase:
- Baugutachter zur Bauabnahme (sehr zu empfehlen!)
- Umsetzung von Auflagen des Bebauungsplans, zum Beispiel Oberflächenwasserversickerung, zwingende Bepflanzung
Nach Abschluss der Bauphase:
- Rückbau Baustrom durch den Versorger
- Rückbau Bauwasser durch den Versorger
- Inbetriebnahme und Abnahme Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Medien
- Grundstücksvermessung, durch einen amtlich bestellten Vermessungsingenieur
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer, jährlich
- Schornsteinfeger, Prüfung und Abnahme der Feuerstätte und der Heizanlage
- Verfüllung der Baugrube
- Bau des Eingangsbereichs
- Bau der Terrasse
- Gartenplanung ( nicht zwingend, aber sinnvoll)
- Gartengestaltung
- Abgrenzung zu den Nachbarn (sofern gefordert bzw. notwendig)
Haben wir etwas vergessen? Wir freuen uns auf Ihren Input!