Ziel ist ein höherer energetischer Mindeststandard
Seit 1. Januar 2016 gelten neue Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Neubau. Die bereits im Mai 2014 verabschiedeten Regelungen zur EnEV, werden jetzt, ab 2016 gültig.
Für bestehende Häuser, also auch den Kauf von bereits fertiggestellten Häusern, kann es bedeuten, dass es ab 2016 nicht mehr als energieeffizient gilt. Das bedeutet aber nicht, dass bereits genehmigte staatliche Förderungen zurückgezogen werden. Bereits genehmigte oder auch schon ausbezahlte Fördermittel sind nach alter Regelung korrekt und müssen auch nicht vorzeitig zurückbezahlt werden.
Was bedeutet das bei Neubauten für den Häuslebauer?
- Der maximal zulässige Primärenergiebedarf* (Heizenergie plus Energieaufwand für Gewinnung und Transport der Energieträger(Primärenergieverbrauch)) des Hauses neu 25 Prozent unter der bisher geltenden Grenze.
- 20 Prozent geringerer Wärmeverlust der Gebäudehülle.
Neue Häuser müssen noch besser gedämmt und noch effizienter beheizt werden als bisher. Es soll damit erreicht werden, dass noch weniger Primärenergie zum Heizen, Wasser erwärmen und Lüften benötigt wird und noch weniger Wärme über die Außenhülle verlorengeht.
Das ist in der Regel auch mit höheren Kosten verbunden. Die Neuregelung betrifft alle Häuser, für die jetzt erst ein Bauantrag gestellt wird.
Immobilienkäufer sollten bei Neubauangeboten deshalb genau prüfen, welchen Standard sie für welchen Preis bekommen.
Staatliche Förderung
Die neuen gültigen Regelungen des EnEV-Standards bedeuten auch Änderungen bei der Förderung von Neubauten durch die staatliche KfW-Bank. Nur der Bau von besonders energieeffizienten Häusern, die deutlich höher sind als der gesetzliche Standard, werden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Ab 1. April 2016 wird das sogenannte KfW-Effizienzhaus 70 nicht mehr gefördert, da es nur noch die gesetzlichen Mindestforderungen erfüllt. Neu wird das KfW-Effizienzhaus 40 Plus als neuer Förderstandard eingeführt, das mit einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf die förderfähige Darlehenssumme belohnt wird.
Immobilienkäufer, die von den KfW-Darlehen profitieren wollen, sollten sich rechtzeitig informieren, ob das Haus ihrer Wahl förderfähig ist oder nicht.
Weitere Informationen zum neuen EnEV-Standard unter EnEV-online.
*Primärenergiebedarf = Verbrauch von Energie, den der Vorgang erfordert. Der Primärenergiebedarf beinhaltet den eigentlichen Energiebedarf sowie den Energiebedarf der zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird