Bauantrag, Baustrom, Bauwasser, Behörden…
Wie geht es hinein in den Behördendschungel und wo geht es wieder heraus? Welche Behördengänge wickelt man besser persönlich ab? Welche Behördengänge lassen sich umgehen oder zusammenfassen. Was gibt es bei den einzelnen Genehmigungsverfahren zu beachten? Wie lassen sich Amtsvorgänge beschleunigen? Bei welchen Verfahren ist es ratsam unter Umständen die Hilfe von den Hausbaufirmen in Anspruch zu nehmen?
In einigen Gemeinden und Städten kann man sogar viele Anträge bequem online abwickeln? Die Webseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises hält meist Informationen zum Thema Bauantrag für Sie bereit.
Bauvoranfrage:
Haben Sie Sonderwünsche, die vielleicht nicht so gerne in diesem Wohngebiet gesehen werden? Der Architekt oder die Hausbaufirma kennt meist die neuralgischen Themen, des Wohngebietes. Gehen Sie zum Bauamt und sprechen Sie mit den Städteplanern, die wissen recht genau, was geht und was nicht geht. Manchmal ist es auch sinnvoll, die guten Verbindungen des Architekten oder der Hausbau Firma zum Bauamt zu nutzen. Sprechen Sie sie darauf an. Ansonsten, mit einer Bauvoranfrage können solche Fragen im Vorfeld relativ schnell geklärt werden. Bei schriftlicher Bauvoranfrage, Dauer ungefähr 4 Wochen.
Bauantrag:
Vom Grundstückserwerb bis zum Beginn der Bauarbeiten liegt noch ein mehr oder weniger steiniger Weg vor Ihnen. Alle Bundesländer haben eigene Landesbauordnungen, mit denen die Architekten und Hausbaufirmen vertraut sein sollten. Der Architekt bereitet den Bauantrag vor, damit Sie als Bauherr die Baugenehmigung beantragen können. Das bedeutet nicht, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, was genau für Unterlagen vorzulegen sind. Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und bewahren es zusammen mit den erforderlichen Anlagen auf. Ihr Ansprechpartner im Bauamt wird es Ihnen danken.
Nur mit Ihrer Kooperation wird es Ihr Traumhaus. Denn der Bauantrag ist in der Regel auch die Grundlage für den Architekten und den Haubauvertrag. Also, nur was drin ist, ist drin! Dauer des Bewilligungsverfahrens ungefähr 3-4 Monate.