Der Mietvertrag ist grundsätzlich eine Vereinbarung der Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
Generell hat der Vermieter, als Eigentümer, das Recht sich zu entscheiden, ob er will, dass in seiner Wohnung Tiere gehalten werden oder nicht.
Das sollte, sofern es von Seiten des Vermieters Vorbehalte gibt, dringend im Mietvertrag geregelt werden.
Der Vermieter kann darauf bestehen, dass keine Hunde oder Katzen in der Mietwohnung gehalten werden. Er kann sich auch das Recht vorbehalten, sofern im Mietvertrag korrekt formuliert, der Hunde- oder Katzenhaltung in der Mietwohnung zuzustimmen, oder eben abzulehnen.
Wichtig ist, dass die Klausel im Mietvertrag wirksam ist!
Dann gibt es einige Regeln zu beachten. Dabei ist im Besonderen wichtig, den Mieter nicht zu benachteiligen.
Im Folgenden ein Beispiel, wie eine Klausel im Mietvertrag lauten könnte!
Richtig:
Kleintiere, wie Hamster, Schildkröten, Vögel und Zierfische, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters in handelsüblicher Menge halten. Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung und Katzenhaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung gestattet.
Und hier ein Beispiel, wie eine Klausel im Mietvertrag nicht lauten sollte!
Falsch:
Hundehaltung und Katzenhaltung nur bei vorheriger Zustimmung durch den Vermieter gestattet.
Da bei der richtigen Formulierung eine vorbehaltlose Erlaubnis, Kleintiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, erteilt wird, ist eine Benachteiligung des Mieters ausgeschlossen. Es wird somit ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietwohnung ermöglicht. Bei diesen Kleintieren ist keine Beeinträchtigung und Störung Dritter anzunehmen.
Damit muss der Mieter, generell bei Hunde und Katzen, immer eine Zustimmung des Vermieters einholen. Das gilt auch bei kleinen Hunden!
Im Zweifel lassen Sie sich, vor Abschluss eines Mietvertrages, rechtlich beraten! Das ist wahrscheinlich günstiger als ein späterer Rechtsstreit. Und damit die Kosten des Rechtsstreits auch nicht zusätzlich auf Sie zukommen, schließen Sie frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung ab, aber vergleichen Sie verschiedene Angebote.
Damit es bei Haftpflichtschäden durch Haustiere keine Probleme gibt, ist es sehr sinnvoll, dass der Hundehalter eine Hundehaftpflicht abschliesst. Natürlich nur, wenn der Hundehalter nicht bereits eine Hundehaftpflicht hat. Eine Hundehalterhaftpflicht können Sie hier berechnen und vergleichen.