Nicht immer ist die Versicherung für Sie als Bauherrn die Richtige!
In diesem Fall ist das auch so. Hier bietet die Baugewährleistungsversicherung nicht Ihnen als Bauherrn Schutz, sondern dem Bauunternehmer und dem Bauträger.
Eventuell haben Sie Ansprüche an die Versicherung bei Insolvenz des Bauunternehmens bzw. des Bauträgers.
Denken Sie auch daran, dass eine Versicherung nur leistet bei Vorlage des Originalzertifikats!
Die Baugewährleistungsversicherung gibt dem Bauunternehmen bzw. dem Bauträger Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen, Gewährleistungsansprüche durch Sie, den Bauherrn.
Besser ist für Sie, als Bauherrn, eine Fertigstellungsbürgschaft oder ein Vertragserfüllungsbürgschaft, die von der Bank des Bauunternehmers oder Bauträgers ausgestellt ist, zu verlangen. Das garantiert Ihnen, als Bauherrn eine rechtzeitige und mangelfreie Leistungserbringung durch das Bauunternehmen bzw. den Bauträger zum vereinbarten Abnahmetermin.
Lesen Sie dazu auch den Artikel “Wohngebäudeversicherung – schon in der Bauphase”. Hier finden Sie die für Sie passende Versicherung.
Und wenn sicher ist, dass gebaut wird, schließen Sie frühzeitig vor dem ersten Schritt eine Rechtsschutzversicherung ab, aber vergleichen Sie verschiedene Angebote und lesen Sie hier.